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NOJU:Allmenne hensyn, tungtveiende
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domene |
Offentlig rett strafferett |
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publisere |
Ja |
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term |
tungtveiende allmenne hensyn |
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term |
besonderes öffentliches Interesse |
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merknad |
Der Begriff des besondern öffentlichen Interesses ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. |
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kontekst av |
Anbefalt term |
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kontekst |
Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. |
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referanse |
§ 230 StGB |
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